
Kostenübernahme von Hörgeräten durch die Krankenversicherung in der Schweiz – So funktioniert die Rückerstattung 2025
Für Menschen mit Hörverlust sind Hörgeräte mehr als nur medizinische Geräte – sie sind essenziell, um verbunden, sicher und lebensfroh zu bleiben. Doch Hörgeräte können teuer sein. Glücklicherweise bietet das Schweizer Krankenversicherungssystem finanzielle Unterstützung für berechtigte Personen.
In diesem Artikel erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie eine Rückerstattung für Ihre Hörgeräte in der Schweiz erhalten – und wie Auzen Sie dabei begleitet.
Wer hat Anspruch auf eine Rückerstattung für Hörgeräte in der Schweiz?
Der Anspruch hängt von Ihrer persönlichen Situation und der Versicherungsart ab:
✅ Grundversicherung (AVS)
-
- Erwachsene mit beidseitigem Hörverlust
- Erforderlich: Ärztliche Verordnung und Audiogramm
- Rückerstattung alle 5 Jahre möglich
✅ Invalidenversicherung (IV/AI)
-
- Für Personen mit angeborenem oder früh erworbenem Hörverlust
- Deckt hauptsächlich Kinder, junge Erwachsene und Personen unter 65 Jahren mit dauerhafter Beeinträchtigung ab
✅ Unfallversicherung (SUVA)
-
- Bei Hörverlust durch Arbeitsunfall oder anhaltende Lärmbelastung
- Grosszügigere Deckung je nach Fall
Wie hoch ist die Rückerstattung durch die Versicherung in der Schweiz?
Ein vereinfachter Überblick für das Jahr 2025:
Versicherungsart | Maximale Rückerstattung | Frequenz |
---|---|---|
Grundversicherung (AVS) | CHF 630 pro Ohr (bis zu CHF 1’260) | Alle 5 Jahre |
Invalidenversicherung (IV/AI) | Bis zu CHF 1’840 pro Hörgerät | Alle 6 Jahre |
Unfallversicherung (SUVA) | Variabel, häufig vollständige Deckung | Fallabhängig |
Hinweis: Durchschnittspreise. Die Beträge können je nach Situation und Aktionen variieren.
So funktioniert die Rückerstattung – 6 einfache Schritte
Der Rückerstattungsprozess mag zunächst kompliziert wirken, ist aber in Wirklichkeit sehr gut strukturiert. Hier sind die 6 Schritte, um eine Kostenübernahme durch AVS oder IV zu erhalten:
- Online-Antrag ausfüllen
Besuchen Sie die offizielle Website der AVS oder IV (je nach Status) und füllen Sie das Antragsformular für die Kostenübernahme aus. - HNO-Gutachten durchführen
Nach Einreichung Ihres Antrags lädt Sie die IV/AVS zu einer medizinischen Begutachtung bei einem anerkannten HNO-Arzt ein. Eine Liste wird bereitgestellt, die Konsultation ist vollständig versichert. - Übermittlung des Gutachtens
Der Bericht des HNO wird direkt an AVS oder IV zur Prüfung gesendet. - Genehmigung erhalten
Nach Validierung erhalten Sie die Bestätigung und können Ihre Hörgeräte bei einem Anbieter Ihrer Wahl kaufen. - Kauf der Hörgeräte
Sie erwerben Ihre Hörgeräte und erhalten eine konforme Rechnung gemäß den Versicherungsanforderungen. - Rechnung einreichen und Rückerstattung erhalten
Senden Sie die konforme Rechnung an AVS oder IV. Die Rückerstattung erfolgt in der Regel innerhalb von 10 Tagen.
Und wenn Sie ein Hörgerät möchten, das Ihren Alltag wirklich erleichtert?
Die Versicherung deckt Standardmodelle ab.
Wenn Sie jedoch folgende Funktionen wünschen:
- Wiederaufladbare Modelle
- Bluetooth-Verbindung, direktes Streaming vom Smartphone oder fortschrittliche Klangqualität
…müssen Sie die Differenz selbst tragen.
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- Ratenzahlungen auf Anfrage oder Kauf auf Rechnung am Monatsende möglich
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FAQ – Rückerstattung von Hörgeräten in der Schweiz
- 🟠 Wie oft kann ich eine Rückerstattung erhalten?
Alle 5 Jahre über AVS, alle 6 Jahre über IV. - 🟠 Werden Batterien übernommen?
Teilweise, je nach Versicherung. IV übernimmt meist auch Zubehör. - 🟠 Unterstützt Auzen bei der Antragstellung?
Ja! Wir stellen Ihnen die Rechnung fertig zur Einreichung bei Ihrer Versicherung zur Verfügung. - 🟠 Kann ich das Hörgerät vor dem Kauf testen?
Ja. Bei Auzen profitieren Sie von einer 30-tägigen Testphase mit Zufrieden-oder-Geld-zurück-Garantie.
Bereit loszulegen?
Wenn Sie glauben, Anspruch auf eine Rückerstattung zu haben, warten Sie nicht länger. Auzen begleitet Sie bei jedem Schritt – vom Hörtest bis zur Rückerstattung.
Kontaktieren Sie uns unter 031 528 08 79 oder buchen Sie direkt eine kostenlose Beratung.
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